Zweckartikel der Aladdin-Stiftung
Die Stiftung setzt sich ein für Familien mit schwerkranken und behinderten Kindern, mit den Zielen
- dass die familiären Beziehungen trotz der Krankheit oder Behinderung möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden können,
- dass ein das schwerkranke oder behinderte Kind möglichst integrierendes Familienleben geführt werden kann sowie
- dass - sofern die vorstehend aufgeführten Ziele nicht oder nur in unzureichendem Ausmass erreicht werden können - den Eltern und übrigen Familienmitgliedern die emotionale Verarbeitung ihrer Hilflosigkeit erleichtert und Freude bereitet wird.
Die Stiftung kann ihren Zweck insbesondre dadurch erfüllen, indem sie
- eine Infrastruktur errichtet, welche nicht ortsansässigen Eltern und anderen Familienangehörigen den regelmässigen Besuch von oder das Zusammensein mit hospitalisierten oder in Heimen untergebrachten, schwerkranken und behinderten Kindern ermöglicht oder erleichtert,
- zur Förderung des Zusammenseins von Familien mit ihren schwerkranken und behinderten Kindern Ausflüge und Ferien organisiert und finanziert,
- Kontakte zwischen betroffenen Familien herstellt und pflegt und solche Familien betreut und
- sämtliche weiteren Aktivitäten ausübt, die Familien mit ihren schwerkranken und behinderten Kindern in irgendeiner Art und Weise zugutekommen.
Destinatäre der Stiftung sind Familien mit ihren schwerkranken und behinderten Kindern im ganzen Gebiet der Schweiz und gegebenenfalls des benachbarten Auslands wie z.B. des Fürstentums Liechtenstein.